Foto einer Auszubildenden zur Bürokauffrau

Berufskraftfahrer

 

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport und Logistikkette ab, ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Weiterhin ergreifen sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch.

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen führen Fahrten des Gütertransports sicher und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch, wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an, kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge, bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern vor, nehmen das Transportgut an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere, ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen, verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe, beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.

Voraussetzung Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die Betriebe erwarten aber mindestens den Hauptschulabschluss, manche sogar die Fachoberschulreife (Mittlere Reife).